Beitragsordnung
Wirtschaftsnetzwerk Algermissen e. V. — Fassung vom 22.01.2026
§ 1 Zweck und Rechtsgrundlage
- Diese Beitragsordnung regelt Erhebung, Fälligkeit und Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
- Sie wird auf Grundlage der Satzung durch die Mitgliederversammlung (MV) beschlossen und kann von dieser mit einfacher Mehrheit geändert werden, soweit die Satzung nichts Abweichendes bestimmt.
§ 2 Beitrag
- Der Verein erhebt Jahresbeiträge. Die Beitragssätze richten sich nach der jeweiligen Mitgliedsart.
- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Der einheitliche Jahresbeitrag beträgt:
| Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Einzelmitglied (natürliche Person) | 60 EUR |
| Unternehmen (juristische Person) | 60 EUR |
§ 3 Fälligkeit und Zahlweise
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich fällig. Der Einzug erfolgt jeweils zum 15. des Eintrittsmonats. Ab dem Folgejahr erfolgt der Einzug jeweils zum 15. Januar.
§ 4 Zahlungsweg (SEPA-Lastschrift)
- Die Beiträge werden grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Jedes Mitglied erteilt dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat.
- Der Verein informiert die Mitglieder mindestens 7 Kalendertage vor Fälligkeit über Betrag und Fälligkeitsdatum (Pre-Notification).
- Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein rechtzeitig mitzuteilen. Entstehen Rücklastschriftkosten, die das Mitglied zu vertreten hat, trägt diese das Mitglied.
- In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand abweichend vom SEPA-Einzug die Zahlung per Überweisung zulassen; die Pflicht zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bleibt unberührt.
§ 5 Verzug
- Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung unter Fristsetzung.
- Bis zur Zahlung kann der Vorstand die Inanspruchnahme vereinsinterner Leistungen aussetzen; das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung bleibt unberührt. Weitergehende Maßnahmen richten sich nach der Satzung.
§ 6 Ermäßigung und Stundung
In Härtefällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Beiträge ganz oder teilweise ermäßigen, stunden oder erlassen. Entscheidungen sind zu befristen.
§ 7 Datenschutz (Zahlungsdaten)
Zur Beitragserhebung verarbeitet der Verein personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung, Mandatsdaten) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Daten werden nur zweckgebunden genutzt und gemäß den gesetzlichen Fristen gelöscht.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vom 22.01.2026 in Kraft und ersetzt die Beitragsordnung vom 30.10.2025.