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WiN

Beitragsordnung

Wirtschaftsnetzwerk Algermissen e. V. — Fassung vom 22.01.2026

§ 1 Zweck und Rechtsgrundlage

  1. Diese Beitragsordnung regelt Erhebung, Fälligkeit und Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
  2. Sie wird auf Grundlage der Satzung durch die Mitgliederversammlung (MV) beschlossen und kann von dieser mit einfacher Mehrheit geändert werden, soweit die Satzung nichts Abweichendes bestimmt.

§ 2 Beitrag

  1. Der Verein erhebt Jahresbeiträge. Die Beitragssätze richten sich nach der jeweiligen Mitgliedsart.
  2. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

Der einheitliche Jahresbeitrag beträgt:

Mitgliedsart Jahresbeitrag
Einzelmitglied (natürliche Person) 60 EUR
Unternehmen (juristische Person) 60 EUR

§ 3 Fälligkeit und Zahlweise

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich fällig. Der Einzug erfolgt jeweils zum 15. des Eintrittsmonats. Ab dem Folgejahr erfolgt der Einzug jeweils zum 15. Januar.

§ 4 Zahlungsweg (SEPA-Lastschrift)

  1. Die Beiträge werden grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Jedes Mitglied erteilt dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat.
  2. Der Verein informiert die Mitglieder mindestens 7 Kalendertage vor Fälligkeit über Betrag und Fälligkeitsdatum (Pre-Notification).
  3. Änderungen der Bankverbindung sind dem Verein rechtzeitig mitzuteilen. Entstehen Rücklastschriftkosten, die das Mitglied zu vertreten hat, trägt diese das Mitglied.
  4. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand abweichend vom SEPA-Einzug die Zahlung per Überweisung zulassen; die Pflicht zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats bleibt unberührt.

§ 5 Verzug

  1. Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung unter Fristsetzung.
  2. Bis zur Zahlung kann der Vorstand die Inanspruchnahme vereinsinterner Leistungen aussetzen; das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung bleibt unberührt. Weitergehende Maßnahmen richten sich nach der Satzung.

§ 6 Ermäßigung und Stundung

In Härtefällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag Beiträge ganz oder teilweise ermäßigen, stunden oder erlassen. Entscheidungen sind zu befristen.

§ 7 Datenschutz (Zahlungsdaten)

Zur Beitragserhebung verarbeitet der Verein personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung, Mandatsdaten) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Daten werden nur zweckgebunden genutzt und gemäß den gesetzlichen Fristen gelöscht.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung vom 22.01.2026 in Kraft und ersetzt die Beitragsordnung vom 30.10.2025.